AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma magic-parsdesign ("Werbeagentur für Grafik-Design, Druck und Werbe-Technik") nachfolgend Grafik-Gewerbe genannt):

1. Geltung der AGB

Für alle Aufträge an die Grafik-Gewerbe gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Präsentationen

Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Grafik-Gewerbe mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

3.1 In der Regel sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Kleinere Aufträge bis zu € 500,00 € sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten wie zum Beispiel Bild- und Textbearbeitungskosten, Entwürfe, Zwischenaufnahmen und dergleichen bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung.

3.2 Die Grafik-Gewerbe ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3.3 Die Grafik-Gewerbe ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

3.4 Aufträge an Werbeträger erteilt das Grafik-Gewerbe im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffel in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffel-Voraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

4. Abwicklung von Aufträgen

4.1 Vom Grafik-Gewerbe übermittelte Besprechungsprotokolle und Kontaktberichte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen usw.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum.
Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

5. Lieferung und Lieferfristen

5.1 Die Lieferverpflichtungen der Grafik-Gewerbe sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Anzahlung) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3 Die von der Grafik-Gewerbe zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Text, Konstruktion oder grafischer Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

5.4 Sobald der Auftraggeber den Entwurf bestätigt, für jegliche Schreibfehler oder Unstimmigkeiten trägt die Grafik-Gewerbe keine Verantwortung.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Grafik-Gewerbe am Erscheinungstag verbindlich.

6.3 Die vom Grafik-Gewerbe dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

6.4 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist die Grafik-Gewerbe berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

6.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7. Nutzungsrechte

7.1 Die Grafik-Gewerbe wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.

7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

8. Nutzungshonorar

Die Grafik-Gewerbe erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung.

Wenn der Auftraggeber die Arbeiten der Werbeagentur nutzt, berechnet die Werbeagentur ein zusätzliches Nutzungshonorar. Die Berechnung des Nutzungshonorars richtet sich nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD).

9. Vertraulichkeit

Die Grafik-Gewerbe wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Vom Grafik-Gewerbe gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

10.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Grafik-Gewerbe das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

10.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die Grafik-Gewerbe, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Werbeagentur leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Grafik-Gewerbe übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Grafik-Gewerbe von allen Ersatzansprüchen frei.

10.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Grafik-Gewerbe erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Grafik-Gewerbe ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

Der Auftraggeber stellt die Grafik-Gewerbe von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Grafik-Gewerbe auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Grafik-Gewerbe beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Grafik-Gewerbe für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter des Grafik-Gewerbe die Kosten hierfür der Auftraggeber.

11. Gestaltungsfreiheit

11.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

11.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Grafik-Gewerbe behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

12.2 Es gilt deutsches Recht.


Hamburg, im Juli 2009



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